Hundepension Holtrup
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen



 

1. Der Hundehalter bleibt auch während, vor und nach der Betreuung, sowie des Transportes zum Ort des Spaziergang Eigentümer des Tieres i.S.d. §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. „Hundeausführen.de“ verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und auszuführen, das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu achten, sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
3. Der Hundehalter versichert, dass gegenüber „Hundeausführen.de“ jegliche Erkrankung und/oder Einschränkung am Hund, auch (anstehende) Läufigkeit bei Hündinnen, auffällig gewordenes Verhalten und eine Einstufung zur Gefährlichkeit unverzüglich mitgeteilt wird. Im Falle einer ansteckenden Erkrankung des zu betreuenden Hundes, auch diejenigen, die einer Mitbehandlung weiterer Betreuungshunde und/oder einer Desinfektion der Pension bedürfen, werden inklusive des damit verbundenen Arbeitsaufwandes und eines eventuellen Leerstandes durch den Halter des verursachenden Hundes getragen.
4. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund einen gültigen Impfschutz mit Tollwutimpfung sowie die Kombi-Impfung gegen beispielsweise Staupe, Parvovirose, HCC, Tollwut, Leptospirose und Zwingerhusten, sowie einen Transponderchip besitzt. Der Impfausweis ist für den Aufenthalt in der Pension im Original für die Dauer der zur Verfügung zu stellen.
5. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund ordnungsgemäß versichert ist. Die Kopie der Versicherungspolice ist dem Betreuungsvertrag beizulegen. Gewerbliche Fremdbetreuung/ Betreuung durch Dritte muss gedeckt sein, andernfalls hat der Hundehalter für etwaige Schäden und Kosten, die bei dem Vertragspartner „Hundeausführen.de“ entstehen, selbst aufzukommen.
6. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und für den Aufenthalt in der Pension ein passendes Brustgeschirr und ggf. ein Halsband mit der gültigen Steuermarke des Hundes zur Verfügung gestellt wird.
7. Für Schäden oder Verlust am Zubehör des Hundes wie Halsband, Brustgeschirr, Steuermarke und Leine im Zuge einer üblichen Nutzungsweise, sowie mitgebrachten Schlafplätzen, Decken, Futtertonnen, Spielzeug und sonstigem Equipment haftet „Hundeausführen.de“ nicht.
8. Für durch den Hund verursachte Schäden zum Beispiel an der Inneneinrichtung, (Polster-)Möbeln, Türen, Fenstern, an zur Verfügung gestellten Boxen, Schlafplätzen und/oder sonstiger Einrichtung und/oder sonstigem Equipment haftet der Hundehalter, sofern „Hundeausführen.de“ kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
9. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte, übernimmt „Hundeausführen.de“ keinerlei Haftung.
10. Hält „Hundeausführen.de“ eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich umgehend informiert. In Notfällen kann „Hundeausführen.de“ jedoch eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln. Für eventuelle Fehlbehandlungen und/oder bleibende Schäden und/oder ein Ableben kann „Hundeausführen.de“ nicht haftbar gemacht werden. Für ebendiese Notfälle ist für den Aufenthalt in der Pension eine Kaution von 100,00€ pro zu betreuenden Hund zu hinterlegen. Diese wird im Impf- bzw. EU- Ausweis des Hundes verwahrt und dem Hundehalter bei Abholung des Hundes in voller Höhe wieder ausgehändigt, sofern keine medizinische Behandlung notwendig geworden ist.
11. Der Hundehalter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Risiko durch Beißereien, Verletzungen, Erkrankungen, Ansteckungen, parasitärem Befall (z.B. Zecken), Magendrehungen, Unfälle, Trächtigkeit bei läufigen Hündinnen, Weglaufen des Hundes, Aufnahme von Giftködern, sogar das Ableben des Hundes besteht.
12. Im Falle eines Weglaufens des Hundes verpflichtet sich „Hundeausführen.de“ alle notwendigen Schritte einzuleiten, wie die Vermisstmeldung bei Tasso, dem nächstgelegenen Tierheim, sowie der Polizei und dem Fundbüro der Stadt. Selbstverständlich wird der Hundehalter sofort informiert.
13. Die Preise entnehmen Sie meiner aktuellen Preisliste auf meiner Internetseite www.hundeausfuehren.de. Änderungen sind jeweils zum Monatsanfang möglich.
14. Befindet sich der Hundehalter in Zahlungsverzug, kann die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang der Forderung verweigert werden oder der Vertrag fristlos durch „Hundeausführen.de“ gekündigt werden.
15. „Hundeausführen.de“ nimmt Fotos/Videos von den Hunden auf und verwendet die Fotos öffentlich.
16. Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und zur Durchführung des Vertrages und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Die Daten vom Hundehalter und Hund werden von „Hundeausführen.de“ vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten vom Hundehalter werden zur Rechnungserstellung und ggf. zum Abholen / Bringen des Hundes verwendet.
17. Der zwischen dem Hundehalter und der Hundepension geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen nach einer beendeten Betreuung gekündigt werden. Änderungskündigungen durch „Hundeausführen.de“ können fristlos erfolgen.


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weiterführende Bedingungen für die Hundepension

P1. Der Pensionsaufenthalt umfasst die Betreuung des Hundes über die schriftlich gebuchte Dauer.
P2. Futter hat in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt zu werden. Ansonsten werden pro Tag Zufütterung durch die Pension für je 5 kg Hund 1,00€ berechnet (zB. Werden für einen 20kg schweren Hund dann 4,00€/Tag für Futter berechnet).
P3. Absagen für einen Urlaubsaufenthalt (ab 2 Tagen) müssen mindestens 28 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Beträge gemäß der gebuchten Dauer fällig:
28 – 15 Tage vor Aufenthalt: 25%, 14 – 8 Tage vor Aufenthalt: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 8 Tage vor Aufenthalt: 75%. Wird ein Hund früher als vereinbart abgeholt, wird eine Ausfallgebühr von pauschal 5€ pro Hund und pro Tag für den noch verbleibenden ursprünglich gebuchten Aufenthalt fällig.
Absagen für eine Tagesbetreuung (1 Tag) müssen mindestens 14 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Beträge gemäß der gebuchten Dauer fällig:
14 – 10 Tage vor Aufenthalt: 25%, 9 – 7 Tage vor Aufenthalt: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 7 Tage vor Aufenthalt: 75%.
P4. Alle Leistungen der Pension (Urlaubs- und Tagesbetreuungen) sind im Voraus zu bezahlen (Bezahlung bei Anreise), sowie anfallende Zusatzkosten wie medizinische Versorgung und Futtermehraufwand sofort bei Abholung des Hundes bzw. ohne schuldhaftes Zögern zu begleichen (Zahlung der Differenz bei Abholung). Für etwaige Fahrten (z.B. zum Tierarzt oder zur Futter- oder Medikamentenbeschaffung) werden 0,50€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Bitte hinterlegen Sie im Impf- oder EU-Ausweis die volle Summe für den Aufenthalt UND die Kaution.
P5. Die Pension behält sich bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, vor, den Hund ohne Frist zu kündigen und ist berechtigt, den Hund umgehend durch den Notfallkontakt abholen zu lassen, welcher dann für die weitere Betreuung verantwortlich sein wird. Die Betreuung gilt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung und Zugang an den Hundehalter als beendet und es greift unverzüglich Punkt „P6“.
P6. Der Hundehalter stellt sicher, dass zu der vereinbarten Zeit der Abholung des Hundes eine verfügungsberechtigte Person erscheint. Sollte der Hundehalter nicht in der Lage sein, sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen bzw. abholen zu lassen, ist „Hundeausführen.de“ unverzüglich zu informieren. Ungeachtet dessen, ist hilfsweise der Notfallkontakt zu aktivieren. Für einen längeren Zeitraum als vereinbart wird pro Tag eine Gebühr von 25% aufgeschlagen. Sollte eine Abholung innerhalb von 2 Tagen nach regulärem Ende der Betreuung nicht erfolgt sein, ist „Hundeausführen.de“ berechtigt, das Tier anderweitig auf Kosten des Hundehalters unterzubringen und der Anspruch auf hinterlegte Kautionen verfällt. Nach insgesamt 23 Tagen nicht erfolgter Abholung geht das Eigentum am Tier an Hundeausführen.de über und es darf ein neues, geeignetes Zuhause für den Hund gesucht werden, um die Betreuungskosten durch eine Schutzgebühr zu decken.

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weiterführende Bedingungen für den Gassi Service

G1. Der mobile Gassi Service umfasst das Ausführen des Hundes bzw. der Hunde mit „Hundeausführen.de“.
G2. Leichte Schwankungen bezüglich der Dauer des Ausführens können nicht reklamiert werden. „Hundeausführen.de“ behält sich vor, bei Hitze, Gewitter oder extremer Kälte die Dauer zum Wohle der Hunde eigenmächtig zu reduzieren.
G3. Etwaige zusätzliche Leistungen werden in Art und Umfang schriftlich festgehalten und dementsprechend durchgeführt.
G4. Im Falle einer Schlüsselübergabe für den Gassi Service des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Der mobile Gassi Service haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters. Ein eventueller Verlust wird unverzüglich mitgeteilt.
Es wird ein Schlüssel ausgehändigt      ͸ nein ͸ ja, zu folgender Tür ________________________!
G5. Absagen für den mobilen Gassi Service müssen mindestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
48 - 12 Stunden vor dem Spaziergang: 25%, 11 - 4 Stunden vor dem Spaziergang: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 4 Stunden vor dem Spaziergang: 75%. Bei Eintreffen von „Hundeausführen.de“ und nicht erfolgter Herausgabe wird die volle Summe inkl. der Anfahrtspauschale und ggf. zzgl. der Gebühr für Wartezeiten in Rechnung gestellt.
G6. Gebuchte Monatsabos haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können ab dem dritten Monat 10 Tage vor Monatsende schriftlich für die Folgemonate gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat.
G7. Im vergünstigten Monatsabo können Fehltage des Hundes (Sie haben Urlaub oder der Hund ist zum Beispiel krank) nicht erstattet werden. Feiertage sowie Betriebsferien (während der „Hundeausführen.de“ nicht zum Spazierengehen erscheint) können ebenfalls nicht erstattet werden.
G8. Alle Leistungen des mobilen Gassi Service sind binnen 14 Tagen, vergünstigte Monatsabos bis zum 7. Werktag des betreffenden Monats zu zahlen, anfallende Zusatzkosten wie medizinische Versorgung sind sofort nach Rückgabe des Hundes bzw. ohne schuldhaftes Zögern zu begleichen.
G9. Der mobile Gassi Service behält sich bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, vor, den Hund ohne Frist zu kündigen.
G10. Der Hundehalter stellt sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten zum Holen oder Bringen des Hundes eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist, sofern kein Schlüssel ausgehändigt wurde. Sollte der Hundehalter nicht in der Lage sein, sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt herauszugeben oder abzuholen, ist „Hundeausführen.de“ unverzüglich zu informieren. Für eine etwaige Wartezeit wird pro angefangene 10 Minuten eine Gebühr von 5,00€ fällig. Ungeachtet dessen wartet „Hundeausführen.de“ höchstens 20 Minuten. Ist der Betreuer nach einem Spaziergang ab 20 Minuten nicht zugegen, wird der Notfallkontakt für eine Abholung kontaktiert. Sollte der Notfallkontakt innerhalb weiterer 20 Minuten nicht zugegen sein, ist Hundeausführen.de berechtigt, das Tier auf Kosten des Hundehalters anderweitig oder in der Pension von „Hundeausführen.de“ unterzubringen. Nach 21 Tagen nicht erfolgter Abholung geht das Eigentum am Tier an die Betreuungsstelle über und die Betreuungsstelle darf ein neues, geeignetes Zuhause suchen, um die Betreuungskosten durch eine Schutzgebühr zu decken.

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weiterführende Bedingungen für die Spieltreffen

• Der Hundehalter versichert, dass ein Hund im Falle einer Erkrankung, Einschränkung, bei auffällig gewordenem Verhalten und/oder eine Einstufung zur Gefährlichkeit sein Hund nicht teilnimmt.
• Der Hundehalter bestätigt, dass seine Hündin nicht während der Läufigkeit teilnimmt.
• Jeder Hundehalter nimmt mit seinem Hund auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teil.
• Der Hundehalter bestätigt, dass der zu teilnehmende Hund einen gültigen Impfschutz besitzt. Dieser ist bei der ersten Teilnahme vorzuzeigen.
• Dem Hundehalter ist bewusst, dass im Falle einer ansteckenden Erkrankung die Behandlung weiter teilnehmenden Hunde durch den Halter des verursachenden Hundes getragen wird. 
• Der Hundehalter bestätigt, dass der teilnehmende Hund ordnungsgemäß versichert ist. Die Daten zur Versicherungspolice sind oben einzutragen.
• Für Schäden oder Verlust am Zubehör des Hundes wie zum Beispiel Halsband, Brustgeschirr, Steuermarke und Leine und sonstigem Equipment haftet „Hundeausführen.de“ nicht.
• Da der Hundehalter bei den Spieltreffen anwesend ist, übernimmt „Hundeausführen.de“ keine Haftung für Schäden, die der Hund, der Halter oder Dritte während der Spieltreffen erleiden könnte. Der Hundehalter trägt die Verantwortung für jede Handlung seines Hundes.
• Der Hundehalter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Spieltreffen ein Risiko durch Beißereien, Verletzungen, Erkrankungen, Ansteckungen, parasitärem Befall (z.B. Zecken), Insektenstiche, Magendrehungen, Unfälle, Trächtigkeit bei läufigen Hündinnen, Weglaufen des Hundes, Aufnahme von Giftködern, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die durch eventuelle medizinische Versorgung entstehenden Kosten sowie das Risiko eventueller Fehlbehandlungen, bleibende Schäden und/oder ein Ableben trägt allein der Hundehalter.
•„ Hundeausführen.de“ verwendet Fotos/Videos von den Hunden vom Spieltreffen öffentlich.