BITTE BACHTEN SIE VOR ALLEM DIE GELB MARKIERTEN HINWEISE!
Allgemeine Geschäftsbedingungen [Stand 15.03.2024]
1. Schäden und Haftung
A. Der Hundehalter bleibt auch während, vor und nach der Betreuung Eigentümer des Tieres i.S.d. §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
B. Für durch den Hund verursachte Schäden zum Beispiel an der Inneneinrichtung, (Polster-)Möbeln, Türen, Fenstern, an zur Verfügung gestellten Boxen, Schlafplätzen und/oder sonstiger Einrichtung und/oder sonstigem Equipment haftet der Hundehalter, sofern „Hundeausführen.de“ kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
C. Gewerbliche Fremdbetreuung/ Betreuung durch Dritte sollte durch die private Hundehaftpflichtversicherung gedeckt sein, andernfalls hat der Hundehalter für etwaige Schäden und Kosten, die dem Vertragspartner „Hundeausführen.de“ entstehen, selbst aufzukommen.
D. Für Schäden gegenüber Dritten wird regulär die Betriebshaftpflicht von „Hundeausführen.de“ eingesetzt.
E. Der Hundehalter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es während der Betreuungszeit ein Risiko durch Beißereien, Verletzungen, Verschmutzung, Erkrankungen, Ansteckungen, parasitärem Befall, Magendrehungen, Unfälle, Trächtigkeit bei läufigen Hündinnen, Weglaufen des Hundes, Aufnahme von Giftködern, sogar das Ableben des Hundes besteht.
F. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte, übernimmt „Hundeausführen.de“ außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz keine Haftung.
G. Hält „Hundeausführen.de“ eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, wird der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung, in Notfällen auch eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Hundehalter, unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
H. Während einer Behandlung durch einen Tierarzt kann „Hundeausführen.de“ für eventuelle Fehlbehandlungen und/oder bleibende Schäden und/oder ein Ableben nicht haftbar gemacht werden.
I. Die entstehenden Kosten einer medizinischen Versorgung trägt der Hundehalter.
J. Im Falle einer ansteckenden Erkrankung des zu betreuenden Hundes, die einer Mitbehandlung weiterer Betreuungshunde und/oder einer Desinfektion der Pension bedürfen, werden inklusive des damit verbundenen Arbeitsaufwandes und eines eventuellen Leerstandes durch den Halter des verursachenden Hundes getragen.
K. Für Schäden oder Verlust am Zubehör des Hundes wie Halsband, Brustgeschirr, Steuermarke und Leine, sowie mitgebrachten Schlafplätzen, Decken, Futtertonnen, Spielzeug und sonstigem Equipment haftet „Hundeausführen.de“ im Zuge einer üblichen Nutzungsweise nicht.
L. Im Falle eines Verlustes (Weglaufens) des Hundes verpflichtet sich „Hundeausführen.de“ alle notwendigen Schritte einzuleiten, wie die Vermisstmeldung bei Tasso, dem nächstgelegenen Tierheim, sowie der Polizei und dem Fundbüro der Stadt. Selbstverständlich wird der Hundehalter sofort informiert.
2. Pflichten der Hundepension
A. „Hundeausführen.de“ verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und auszuführen, das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu achten, sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
B. Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und zur Durchführung des Vertrages (zum Beispiel zur Rechnungserstellung und ggf. zum Abholen / Bringen des Hundes) verwendet.
C. Die Daten vom Hundehalter und Hund werden von „Hundeausführen.de“ vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Rechte der Hundepension
A. Preisänderungen sind jeweils zum Monatsanfang möglich und entnehmen Sie meiner aktuellen Preisliste unter www.hundeausfuehren.de. oder Sie erhalten diese auf Nachfrage.
B. Befindet sich der Hundehalter in Zahlungsverzug oder kann er geforderte Dokumente nicht vorlegen, kann die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang der Forderung oder bis zu dem Erbringen der Dokumente verweigert werden oder der Auftrag fristlos durch „Hundeausführen.de“ storniert werden.
C. Änderungen und ersatzlose Stornierungen durch „Hundeausführen.de“ können bei unvorhergesehenen Umständen wie zum Beispiel Unfall oder Krankheit des Betreuers, durch erhebliche Schäden oder Wegfall der Betreuungsunterkunft, behördliche Anordnungen oder ähnlich schwerwiegende Veränderungen, die eine Betreuung nahezu oder gänzlich unmöglich machen, fristlos erfolgen.
D. „Hundeausführen.de“ nimmt Fotos/Videos von den Hunden auf und verwendet diese zu Werbezwecken öffentlich.
4. Pflichten des Hundehalters und Anforderungen an den zu betreuenden Hund
A. Der Hundehalter versichert, dass gegenüber „Hundeausführen.de“ jegliche Erkrankung und/oder Einschränkung am Hund, auch (anstehende) Läufigkeit oder Trächtigkeit bei Hündinnen, auffällig gewordenes Verhalten und eine Einstufung zur Gefährlichkeit unverzüglich mitgeteilt wird.
B. Für zum Beispiel medizinische Notfälle ist für den Aufenthalt in der Pension eine Kaution von 100,00€ pro zu betreuenden Hund zu hinterlegen. Diese wird im Impf- bzw. EU- Ausweis des Hundes verwahrt.
C. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund einen gültigen Impfschutz mit Tollwutimpfung sowie die Kombi-Impfung gegen Staupe, Parvovirose, HCC, Tollwut, Leptospirose und Zwingerhusten, sowie einen Transponderchip besitzt. Der Impfausweis ist für den Aufenthalt in der Pension im Original für die Dauer der zur Verfügung zu stellen.
D. Für jeden zu betreuenden Hund muss pro Halbjahr, wenn eine Betreuung erfolgt, ein tierärztlicher Nachweis über eine prophylaktische Parasitenbehandlung oder eine erfolgte Kotuntersuchung vorgelegt werden (als Rechnung oder Vermerk im Impfausweis).
E. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund ordnungsgemäß versichert ist. Die Kopie der Versicherungspolice ist vorzulegen.
F. Der Hundehalter bestätigt, dass der zu betreuende Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und für den Aufenthalt in der Pension ein passendes Brustgeschirr und ein Halsband mit der gültigen Steuermarke des Hundes zur Verfügung gestellt wird.
5. Rechte des Hundehalters
A. Auftragsstornierungen können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen vor Dienstleistungsbeginn kostenlos erfolgen.
Weiterführende Bedingungen für die Hundepension
P1. Der Pensionsaufenthalt umfasst die Betreuung des Hundes über die schriftlich gebuchte Dauer.
P2. Futter hat in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt zu werden. Ansonsten wird die Zufütterung durch die Pension zusätzlich berechnet (siehe Preisliste unter www.hundepensionholtrup.de, Rubrik: Hundepension).
P3. Die Uhrzeit der An- und Abreise des Hundes sind jeweils 24 Stunden im Voraus anzumelden. Der Hundehalter gibt dazu ein 15-Minuten-Zeitfenster schriftlich (zum Beispiel per WhatsApp oder SMS) an. Sollte der Hundehalter nicht in der Lage sein, zum vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen, ist „Hundeausführen.de“ unverzüglich zu informieren. Geschieht dies nicht oder zu spät, wird für eine etwaige Wartezeit über das angemeldete Zeitfenster hinaus pro angefangene 5 Minuten eine Gebühr von 5,00€ fällig. Ungeachtet dessen wartet „Hundeausführen.de“ höchstens 15 Minuten. Ist diese Wartezeit ebenfalls überschritten, wird ein neues Zeitfenster im nächsten Abhol- oder Bringzeitfenster vereinbart. Sollte dies erst am nächsten Tag sein, wird der weggefallene Tag und/oder der zusätzliche Betreuungstag vollständig berechnet.
P4. Absagen für einen Urlaubsaufenthalt (ab 2 Tagen) müssen mindestens 29 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Stornierungsgebühren gemäß der gebuchten Dauer fällig: 29 – 21 Tage vor Aufenthalt: 25%, 20 – 8 Tage vor Aufenthalt: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 8 Tage vor Aufenthalt: 75%. Wird ein Hund einen Tag später als vereinbart gebracht oder einen Tag früher als vereinbart abgeholt, wird eine Ausfallgebühr von pauschal 50% für den ursprünglich gebuchten Tag fällig. Wird mehr als ein Tag der Buchung verändert, sind die weiteren ursprünglichen Tage wie eine Stornierung zu verstehen (Berechnungsgrundlage: Tag der Stornierung bis zum ersten ursprünglich gebuchten Tag der Betreuung).Absagen für eine Tagesbetreuung (1 Tag) müssen mindestens 14 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Stornierungsgebühren gemäß der gebuchten Betreuung fällig:14 – 10 Tage vor Aufenthalt: 25%, 9 – 6 Tage vor Aufenthalt: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 6 Tage vor Aufenthalt: 75%.
P5. Alle Leistungen der Pension sind im Voraus zu bezahlen (Bezahlung bei Anreise), sowie anfallende Zusatzkosten wie medizinische Versorgung und Futtermehraufwand sofort bei Abholung des Hundes bzw. ohne schuldhaftes Zögern zu begleichen (Zahlung der Differenz bei Abholung). Für etwaige Fahrten (z.B. zum Tierarzt oder zur Futter- oder Medikamentenbeschaffung) werden 0,50€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Bitte hinterlegen Sie im Impf- oder EU-Ausweis die volle Summe für den Aufenthalt UND die Kaution.
P6. Die Pension behält sich bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber dem Betreuer, oder stark gesteigertem Stressverhalten und gefährlichem Verhalten, vor, den Hund ohne Frist zu kündigen und ist berechtigt, den Hund umgehend durch den Notfallkontakt abholen zu lassen, welcher dann für die weitere Betreuung verantwortlich sein wird. Die Betreuung gilt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung und Zugang an den Hundehalter als beendet und es greift unverzüglich Punkt „P7“.
P7. Der Hundehalter stellt sicher, dass zu der vereinbarten Zeit der Abholung des Hundes (siehe auch „P3“) eine verfügungsberechtigte Person erscheint. Sollte der Hundehalter nicht in der Lage sein, sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen bzw. abholen zu lassen, ist „Hundeausführen.de“ unverzüglich zu informieren. Ungeachtet dessen, ist hilfsweise der Notfallkontakt zu aktivieren. Sollte eine Abholung innerhalb von 24 Stunden nach regulärem Ende der Betreuung nicht erfolgt sein, ist „Hundeausführen.de“ berechtigt, das Tier anderweitig auf Kosten des Hundehalters unterzubringen und der Anspruch auf hinterlegte Kautionen verfällt. Nach insgesamt 21 Tagen nicht erfolgter Abholung geht das Eigentum am Tier an Hundeausführen.de über und es darf ein neues, geeignetes Zuhause für den Hund gesucht werden, um die Betreuungskosten durch eine Schutzgebühr zu decken. Zusätzlich entstandene Kosten für z.B. Futter, Transport, Betreuung und Tierheimaufnahmegebühr trägt allein der Hundehalter und werden diesem in Rechnung gestellt.
Weiterführende Bedingungen für den Gassi Service
G1. Der mobile Gassi Service umfasst das Ausführen des Hundes bzw. der Hunde mit „Hundeausführen.de“.
G2. Leichte Schwankungen bezüglich der Dauer des Ausführens können nicht reklamiert werden. „Hundeausführen.de“ behält sich vor, bei Hitze, Gewitter oder extremer Kälte die Dauer zum Wohle der Hunde eigenmächtig zu reduzieren.
G3. Etwaige zusätzliche Leistungen werden in Art und Umfang schriftlich festgehalten und dementsprechend durchgeführt.
G4. Im Falle einer Schlüsselübergabe für den Gassi Service des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Der mobile Gassi Service haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters. Ein eventueller Verlust wird unverzüglich mitgeteilt.
G5. Absagen für den mobilen Gassi Service müssen mindestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind folgende Beträge fällig:48 - 12 Stunden vor dem Spaziergang: 25%, 11 - 4 Stunden vor dem Spaziergang: 50% und bei kurzfristigen Absagen mit weniger als 4 Stunden vor dem Spaziergang: 75%. Bei Eintreffen von „Hundeausführen.de“ und nicht erfolgter Herausgabe wird die volle Summe inkl. der Anfahrtspauschale und ggf. zzgl. der Gebühr für Wartezeiten (siehe G8) in Rechnung gestellt.
G6. Alle Leistungen des mobilen Gassi Service sind im Voraus per Vorkasse-Rechnung zu zahlen, anfallende Zusatzkosten wie medizinische Versorgung sind sofort nach Rückgabe des Hundes bzw. ohne schuldhaftes Zögern zu begleichen.
G7. Der mobile Gassi Service behält sich bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, vor, den Hund ohne Frist zu kündigen.
G8. Der Hundehalter stellt sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten zum Holen oder Bringen des Hundes eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist, sofern kein Schlüssel ausgehändigt wurde. Sollte der Hundehalter nicht in der Lage sein, sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt herauszugeben oder abzuholen, ist „Hundeausführen.de“ unverzüglich zu informieren. Für eine etwaige Wartezeit wird pro angefangene 10 Minuten eine Gebühr von 5,00€ fällig. Ungeachtet dessen wartet „Hundeausführen.de“ höchstens 20 Minuten. Ist der Betreuer nach einem Spaziergang ab 20 Minuten nicht zugegen, wird der Notfallkontakt für eine Abholung kontaktiert. Sollte der Notfallkontakt innerhalb weiterer 20 Minuten nicht zugegen sein, ist Hundeausführen.de berechtigt, das Tier auf Kosten des Hundehalters anderweitig oder in der Pension von „Hundeausführen.de“ unterzubringen. Nach insgesamt 21 Tagen nicht erfolgter Abholung geht das Eigentum am Tier an Hundeausführen.de über und es darf ein neues, geeignetes Zuhause für den Hund gesucht werden, um die Betreuungskosten durch eine Schutzgebühr zu decken. Zusätzlich entstandene Kosten für z.B. Futter, Transport, Betreuung und Tierheimaufnahmegebühr trägt allein der Hundehalter und werden diesem in Rechnung gestellt.